Furcht und Unruhe

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Kommentar

Kofler verwendete diese beiden Begriffe für die Titelgebung eines Prosatexts (1997), dem, wie der Klappentext des Rowohlt-Verlags aufklärt, eine »tatsächlich gegen den Autor verübte Straftat eines Verspotteten« zugrunde liege. »Furcht und Unruhe« bezieht sich auf den Tatbestand der Gefährlichen Drohung im Strafgesetzbuch, § 107, Abs. 1: »Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.« (www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/107 [17.5.2019])

Textausschnitte

Unruhe, Werk 4, S. 423

[...] das Schloß, aus der Verankerung gerissen die vorgelegte Sperrkette, in Furcht und Unruhe versetzt ich Schritte – Stiegenhaus – zum Erzittern gebracht die Fuß [...]

Unruhe, Werk 4, S. 424

[...] oßer Lärm, Furcht, Unruhe Mea Culpa – wo denn ich?, wohin denn ich, in Furcht und Unruhe versetzt, Krachen und Bersten, großer Lärm Mea Culpa – unsichtbar ge [...]

Unruhe, Werk 4, S. 429

[...] lur nach oben, in den dritten Stock schliche, ich fühlte mich nicht in Furcht und Unruhe versetzt? Streichquartett, Andante, ›Ausholbewegung‹ Ich fürchtete m [...]

Unruhe, Werk 4, S. 430

[...] Durch fortgesetzten Spott in Furcht und Unruhe versetzt, Straße, Laufschritte von li nach re und von re nach li gle [...]


Zitiervorschlag:
Furcht und Unruhe. In: Werner Kofler: Kommentar zur Werkausgabe. Hrsg. v. Wolfgang Straub und Claudia Dürr. hdl.handle.net/11471/1050.10.4374, 2022-09.